Wenn Freizeitschiffe von einem Gewässer in ein anderes transportiert werden, reisen manchmal unbemerkt invasive Tiere und Pflanzen zum Beispiel am Rumpf oder in mittransportiertem Wasser mit. Deshalb führt der Kanton Bern auf ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht bei einem Gewässerwechsel von Schiffen ein. Invasive gebietsfremde Arten können grosse negative Auswirkungen ökonomischer und ökologischer Art haben. So kann die Quaggamuschel bei Wasserversorgungen zu Schäden in Millionenhöhe führen, indem sie Filter und Leitungen verstopft. Sie kann sich sehr rasch vermehren und so grosse Veränderungen in Seen herbeiführen und die Berufs- und Freizeitfischerei behindern. Einheimische Tierarten drohen auszusterben.
Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe
Die neue Vorschrift richtet sich an Lenkerinnen und Lenker von Schiffen, die in verschiedenen Gewässern eingesetzt werden. Die Pflicht gilt für immatrikulierungspflichtige Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Die neue Regelung wird mit einer Allgemeinverfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes eingeführt und soll zum Jahreswechsel durch einen Erlass des Grossen Rates abgelöst werden. Der Grosse Rat wird darüber in der Wintersession 2024 befinden.
Digitale Meldeplattform für den Kanton Bern und die Zentralschweiz
Der Kanton Bern hat gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen eine gemeinsame kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform aufgebaut, um die Melde- und Reinigungspflicht umzusetzen und einen wirkungsvollen Vollzug zu gewährleisten. Gewässerwechsel können innerhalb kurzer Zeit gemeldet werden. Die Plattform steht den Halterinnen und Haltern von Berner Schiffen zur Verfügung, aber auch allen Besuchenden auf Berner Gewässern. Es gibt keine Gebühren und keine Bearbeitungszeit.
Autorisierte Betriebe sorgen für fachgerechte Reinigung
Die Schiffe müssen von autorisierten und geschulten Betrieben gereinigt werden. Diese stellen im digitalen System eine Bestätigung aus, und die Antragsstellenden erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem See kann das Dokument digital oder ausgedruckt vorgezeigt und geprüft werden.
Einmalige Selbstdeklaration für bereits immatrikulierte Schiffe
Alle Schiffshalterinnen und -halter mit einem BE-Kontrollschild werden vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt persönlich über die neue Regelung informiert. Sie erhalten nach einer einmaligen Selbstdeklaration eine Freigabe für das Berner Gewässer, in oder an dem das Schiff stationiert ist, beziehungsweise in dem es zuletzt eingewassert war. Zukünftige Gewässerwechsel müssen gemeldet werden.
- Zur Meldeplattform (Der Link führt auf die Website von Umwelt Zentralschweiz)
- Weiterführende Informationen unter: www.be.ch/schiffsreinigungspflicht