Anfang Oktober 2023 lancierte der Kanton Bern ein Bewerbungsverfahren für die Installation von Photovoltaikanlagen auf kantonalen Strasseninfrastrukturen (siehe Kurzmitteilung vom 3. Oktober 2023). Insgesamt wurden 90 bestgeeignete Objekte ausgewählt und in fünf geografische Lose aufgeteilt.
Insgesamt 19 Firmen zeigten Interesse. Sie erhielten daraufhin die Möglichkeit, ihre Gesuchdossiers bis Mitte Januar 2024 beim Kanton einzureichen. Innerhalb dieser Frist gingen schliesslich zwei Bewerbungen von Konsortien aus den Kantonen Zürich und Basel ein. Die Bau- und Verkehrsdirektion hat diese beiden Bewerbungen geprüft und dem Konsortium Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) – Helion AG – mha gmbh zwei Lose (Berner Jura und Mittelland) sowie dem Konsortium Industrielle Werke Basel (IWB) – TNC Consulting AG (TNC) ein Los (Berner Oberland) zugeteilt.
Das Konsortium EKZ – Helion – mha will die Verkehrsflächen aller fünf kantonalen Raststätten (Grauholz Nord und Süd, Münsingen Ost und West, Pieterlen) mit grossflächigen Solarcarports überdachen. Diese liefern nicht nur Solarstrom. Sie spenden im Sommer kühlenden Schatten und senken so den Energieverbrauch der Klimaanlagen in den Fahrzeugen. Die geplante Photovoltaik-Gesamtleistung des Konsortiums beträgt knapp 8,5 Megawatt und umfasst insgesamt 10 Photovoltaikanlagen. In Ergänzung zu den Raststätten wird auch geprüft, ob drei Lärmschutzwände, eine Stützmauer und eine Brücke im Berner Jura und Mittelland mit Photovoltaikanlagen versehen werden können.
Beim Konsortium IWB – TNC beträgt die geplante Gesamtleistung knapp 1,8 Megawatt, die im Berner Oberland auf 18 Photovoltaikanlagen an Stützmauern und drei Anlagen an Brücken aufgeteilt werden soll. Die Umsetzbarkeit wird mittels Detailstudien geprüft.
Die Planungsarbeiten für die ersten Solaranlagen können im April 2024 starten.
Bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 wollen der Bund und die Kantone eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Das Bewerbungsverfahren des Kantons Bern ermöglichte es interessierten Kreisen wie Energieversorgern, Firmen, Gemeinden oder Energiegenossenschaften, sich für den Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Lärmschutzwänden, Stützmauern, Rastplätzen und Brücken zu bewerben.