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15. September 2022
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Alle Gastgewerbebetriebe können Unisex-Toiletten anbieten

Der Regierungsrat hat die Bauverordnung in einem Punkt angepasst. Neu haben alle Gastgewerbebetriebe unabhängig von ihrer Grösse die Möglichkeit, Unisex-Toiletten anzubieten. Bisher mussten Gastgewerbebetriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen nach Geschlechtern getrennte Toiletten haben. Insbesondere bei Nachtclubs oder grösseren Ausgehlokalen sind zur Gewährleistung der Sicherheit bei Unisex-Toiletten von oben bis unten geschlossene WC-Kabinen angezeigt. Die Anpassung berücksichtigt das Anliegen der Interpellation 286-2020. Die Änderung tritt am 1. November 2022 in Kraft. 

Bauverordnung

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